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Insolvenzantrag der MHL Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 161 IN 149/24
Amtsgericht Essen

Essen, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MHL Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in der Höhenweg 107, 45359 Essen, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 26792 eingetragen und wurde vertreten durch Geschäftsführer Frank Wallburg, wohnhaft in der Kamerunstraße 25, 45357 Essen.

Der Insolvenzantrag datiert auf den 7. November 2024 und ging am selben Tag beim Gericht ein. Nach Prüfung stellte das Gericht fest, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Infolgedessen wurde der Antrag gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) abgelehnt.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es erfolgt keine Einsetzung eines Insolvenzverwalters, keine gerichtliche Abwicklung und keine Verwertung von Vermögenswerten im Rahmen eines Verfahrens. Für die Gläubiger der MHL Verwaltungs-GmbH bedeutet dies in der Regel, dass ihre Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden können.

Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist damit als beendet anzusehen. In der Folge ist mit einer Löschung der GmbH im Handelsregister zu rechnen, sofern keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.

Amtsgericht Essen
7. April 2025

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