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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Al Sultan GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 487/25
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Berlin, 8. April 2025 – Im laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Al Sultan GmbH, mit Sitz in der Mierstraße 7–9, 12055 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg die am 27. Februar 2025 gemäß § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 8. April 2025 aufgehoben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 262983 eingetragen und wird vertreten durch die Geschäftsführerin Dima Nancy Tarraf.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass zuvor getroffene Einschränkungen – wie etwa die Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters – nicht mehr in Kraft sind.

Diese Entscheidung kann aus verschiedenen Gründen erfolgt sein, etwa weil:

  • der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde,

  • eine Verfahrensabweisung (z. B. mangels Masse) bevorsteht oder bereits erfolgt ist,

  • oder sich das Verfahren auf andere Weise erledigt hat.

Aktueller Stand

Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht, ist diesem Beschluss nicht ausdrücklich zu entnehmen. Klar ist jedoch, dass bis auf Weiteres kein rechtlicher Eingriff mehr in die Verfügungsgewalt der Al Sultan GmbH erfolgt.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
8. April 2025

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