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Insolvenzantrag der ETM Heiz- und Kühlanlagen GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 710/24 E
Amtsgericht Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, 8. April 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ETM Heiz- und Kühlanlagen GmbH, zuletzt eingetragen unter der Adresse Hahnstraße 39, 60528 Frankfurt am Main, am 8. April 2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112946, verfügt derzeit über keine gesetzliche Vertretung, da kein Geschäftsführer mehr bestellt ist.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit der Abweisung des Antrags wurden zugleich die am 12. Juli 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Damit enden auch alle bis dahin bestehenden Einschränkungen, wie etwa das Verbot von eigenständigen Verfügungen über Vermögenswerte ohne Zustimmung eines vorläufigen Verwalters.

Bedeutung der Entscheidung

Die gerichtliche Feststellung, dass die noch vorhandenen Mittel nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, bedeutet das Ende des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Es erfolgt keine Eröffnung, kein Insolvenzverwalter wird bestellt und die Verwertung oder Verteilung von Vermögensgegenständen findet nicht statt.

Für Gläubiger der ETM Heiz- und Kühlanlagen GmbH bedeutet dies, dass keine Möglichkeit besteht, offene Forderungen im Rahmen eines Verfahrens anzumelden. Die Gesellschaft gilt damit als wirtschaftlich handlungsunfähig, was in der Regel zur Löschung im Handelsregister führt, sofern keine Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
8. April 2025

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