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Frühstartrente ab 2027: 10 Euro im Monat für Kinder – was Eltern jetzt wissen sollten

elementus (CC0), Pixabay

Der Gesetzentwurf befindet sich seit dem 7. September 2026 im Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Deshalb können sich Einzelheiten während des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin ändern.

Die Verbraucherzentralen raten Eltern entsprechend dazu, zunächst die endgültige gesetzliche Regelung abzuwarten.

Wer soll die Frühstartrente bekommen?

Nach den derzeitigen Plänen werden zunächst Kinder der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt. Danach soll das System schrittweise erweitert werden: Mit jedem neuen Kalenderjahr kommt der Jahrgang hinzu, der dann das sechste Lebensjahr erreicht.

Voraussetzungen sollen außerdem ein Wohnsitz in Deutschland und eine steuerliche Identifikationsnummer des Kindes sein.

Eine Besonderheit betrifft den Jahrgang 2020: Für diese Kinder ist nach dem Entwurf auch eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen – also für das Kalenderjahr, in dem dieser Jahrgang sechs Jahre alt geworden ist.

Kinder, die vor 2020 geboren wurden, sollen dagegen keine Frühstartrente erhalten.

10 Euro monatlich – insgesamt 1.440 Euro

Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von zehn Euro pro Monat. Sie soll vom sechsten bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden.

Über die gesamte Förderzeit kommen damit 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammen.

Entscheidend ist allerdings, dass dieses Geld nicht einfach auf dem Girokonto der Eltern landet. Es soll langfristig für die Altersvorsorge des Kindes investiert werden.

Die Hoffnung hinter dem Konzept: Durch den sehr langen Anlagezeitraum können selbst vergleichsweise kleine Beträge über Jahrzehnte vom Kapitalmarktwachstum und Zinseszinseffekt profitieren.

Das Geld soll in ein Standarddepot fließen

Für die Anlage ist ein zertifiziertes Standarddepot vorgesehen. Nach den derzeitigen Plänen dürfen dessen Gesamtkosten höchstens ein Prozent pro Jahr betragen.

Damit soll verhindert werden, dass ein zu großer Teil der staatlichen Förderung durch Gebühren aufgezehrt wird.

Für Eltern stellt sich später dennoch die Frage, welches zugelassene Angebot für ihr Kind geeignet ist. Genau diese Entscheidung muss aber momentan noch nicht getroffen werden.

Was passiert, wenn Eltern gar nichts machen?

Interessant ist eine Regelung für Familien, die keinen eigenen Vertrag abschließen.

Die staatliche Förderung soll dann nicht einfach verloren gehen. Stattdessen soll die Deutsche Bundesbank die Zulage für den gesamten Jahrgang gesammelt anlegen, bis das Geld später abgerufen wird.

Die Anspruchsvoraussetzungen soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überprüfen. Sie soll anschließend auch für die Auszahlung der monatlichen Förderung zuständig sein.

Müssen Eltern jetzt schon aktiv werden?

Nein.

Das ist derzeit wahrscheinlich die wichtigste Information für Familien. Es besteht noch kein Anlass, vorschnell ein Finanzprodukt abzuschließen, nur weil es mit der geplanten Frühstartrente beworben wird.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Erst wenn Bundestag und Bundesrat das Vorhaben beschlossen haben und das Gesetz verkündet wurde, stehen die endgültigen Bedingungen fest.

Gerade deshalb sollten Eltern bei Angeboten vorsichtig sein, die bereits jetzt den Eindruck vermitteln, man müsse schnell handeln, um sich die staatliche Förderung zu sichern.

Aus zehn Euro soll langfristige Vorsorge werden

Die Frühstartrente ist weniger als kurzfristiges Sparprogramm gedacht, sondern als Einstieg in einen jahrzehntelangen Vermögensaufbau. Die staatlichen 1.440 Euro bilden dabei lediglich das Startkapital.

Ob daraus später tatsächlich ein bedeutender Beitrag zur Altersvorsorge wird, hängt unter anderem von der langfristigen Wertentwicklung der Anlage, den Kosten und den später geltenden Bedingungen ab.

Noch handelt es sich jedoch um ein Gesetzesvorhaben. Deshalb lautet die wichtigste Botschaft für Eltern im September 2026: Informieren ja – vorschnell einen Vertrag abschließen nein.

Erst wenn das Gesetz endgültig beschlossen ist, lässt sich beurteilen, welche konkreten Angebote zur Verfügung stehen und welche davon für das eigene Kind sinnvoll sein könnten.

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