Die Ermittlungen zum mutmaßlich vereitelten Anschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle führen nach einem Medienbericht bis zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Bislang geheime Ermittlungsunterlagen sollen einen mutmaßlichen GRU-Mitarbeiter als Organisator der Logistik nennen. Die Bundesregierung hatte Russland bereits Anfang September für den Anschlagsversuch verantwortlich gemacht. Moskau weist die Vorwürfe zurück.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen dem Bericht zufolge der russische Staatsangehörige Oleg L. und der Belarusse Andrei K.. Oleg L. soll von deutschen Sicherheitsbehörden dem Umfeld des russischen Militärgeheimdienstes GRU zugerechnet werden und für die Vorbereitung und Logistik der mutmaßlichen Operation verantwortlich gewesen sein.
Die gegen die Männer erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Soweit ihnen konkrete Straftaten zur Last gelegt werden, gilt die Unschuldsvermutung.
Sprengstoffdrohne in der Nähe ukrainischer Frachtflugzeuge entdeckt
Ausgangspunkt der Ermittlungen ist ein Vorfall von Anfang August. Am Flughafen Leipzig/Halle wurde eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt. In der Nähe befanden sich ukrainische Frachtflugzeuge.
Der Standort besitzt wegen seiner logistischen Bedeutung besondere sicherheitspolitische Relevanz. Über den Flughafen werden auch militärische Hilfslieferungen für die Ukraine abgewickelt.
Nach der bisherigen Darstellung gehen die Ermittler davon aus, dass die Drohne für einen Anschlag vorgesehen gewesen sein könnte. Zu einer Explosion kam es nicht.
DNA-Spuren sollen Ermittler zu Verdächtigen geführt haben
Eine wichtige Rolle bei den Ermittlungen sollen DNA-Spuren an einer Antennenkonstruktion zur Steuerung der Drohnen spielen.
Bereits im August war berichtet worden, dass eine im Zusammenhang mit dem Leipziger Drohnenfall gesicherte DNA-Spur mit einer Spur übereinstimmen soll, die schon nach dem Brandanschlag auf ein DHL-Logistikzentrum in Leipzig am 20. Juli 2024 registriert worden war.
Sollte sich diese Übereinstimmung im weiteren Verfahren bestätigen, wäre dies für die Ermittler ein bedeutsamer kriminaltechnischer Anhaltspunkt. Eine DNA-Spur kann eine Verbindung zwischen verschiedenen Tatkomplexen herstellen, beweist für sich allein jedoch noch nicht, welche konkrete Rolle eine bestimmte Person bei einer Tat gespielt hat.
Mutmaßlicher GRU-Mann soll unbeobachtet nach Deutschland eingereist sein
Besonders brisant sind die Angaben zur Reise des mutmaßlichen Organisators.
Oleg L. soll über die Türkei nach Deutschland eingereist sein. Den deutschen Sicherheitsbehörden sei bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass der Russe dem Umfeld des GRU zugerechnet werde.
Trotzdem soll er nach seiner Einreise nicht observiert worden sein.
Später soll L. über den Flughafen Berlin-Brandenburg in Richtung Serbien ausgereist sein. Inzwischen soll er sich wieder in Russland befinden.
Sollten sich diese Angaben bestätigen, dürfte sich neben der eigentlichen Anschlagsplanung auch die Frage stellen, weshalb ein den Sicherheitsbehörden bereits bekannter mutmaßlicher Geheimdienstangehöriger nach seiner Einreise nicht überwacht wurde.
Allein die behördliche Zuordnung einer Person zum Umfeld eines ausländischen Nachrichtendienstes begründet allerdings nicht automatisch die rechtlichen Voraussetzungen für jede denkbare Überwachungsmaßnahme.
Sprengstoff möglicherweise über Balkanroute nach Deutschland gebracht
Auch der Transport des Sprengstoffs wird untersucht.
Nach den bislang bekannt gewordenen Erkenntnissen könnte das Material über Bulgarien und Serbien nach Deutschland gelangt sein. Die Ermittler gehen dem Bericht zufolge der Möglichkeit nach, dass der Sprengstoff in Hohlräumen von Lastwagen versteckt transportiert wurde.
Anschließend soll er möglicherweise in Erddepots zwischengelagert worden sein.
Sollte sich dieses Vorgehen bestätigen, würde dies auf eine längerfristig vorbereitete und arbeitsteilig organisierte Operation hindeuten. Ob und in welchem Umfang die Verdächtigen daran beteiligt waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Bundesregierung macht Russland verantwortlich
Die Bundesregierung hatte bereits Anfang September öffentlich erklärt, dass sie Russland für den versuchten Sprengstoffanschlag am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich macht.
Als Reaktion wurden weitere Strafmaßnahmen gegen Russland angekündigt.
Konkrete Beweise für die staatliche russische Verantwortlichkeit wurden öffentlich bislang nur eingeschränkt dargestellt. Die Bundesregierung begründete dies unter anderem mit laufenden Ermittlungen und dem Schutz nachrichtendienstlicher beziehungsweise ermittlungstaktischer Erkenntnisse.
Die nun bekannt gewordenen Informationen könnten erklären, worauf sich die politische Zuordnung zu Russland stützt: Ein mutmaßlich an der Logistik beteiligter Mann soll von den Sicherheitsbehörden unmittelbar dem Umfeld des GRU zugerechnet werden.
Russland bestreitet eine Verantwortung für den Anschlagsversuch.
Geheimdienstliche Zuordnung ist juristisch noch kein Tatnachweis
Für die rechtliche Bewertung ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die politische beziehungsweise nachrichtendienstliche Zuschreibung eines Anschlags zu einem ausländischen Staat ist nicht mit einem strafgerichtlichen Tatnachweis gegen einzelne Beschuldigte gleichzusetzen.
Die Ermittlungsbehörden müssen für jede verdächtige Person konkret feststellen, welchen Beitrag sie zur Vorbereitung oder Durchführung einer möglichen Straftat geleistet haben soll.
Dabei dürften DNA-Spuren, Reisebewegungen, Kommunikationsdaten, die Herkunft des Sprengstoffs und mögliche Verbindungen zwischen den Beteiligten eine zentrale Rolle spielen.
Ebenso muss geklärt werden, welches konkrete Anschlagsziel verfolgt worden sein soll.
Verdacht auf Teil russischer hybrider Operationen
Der Fall erhält zusätzliche politische Brisanz durch die seit längerem erhobenen Vorwürfe, Russland betreibe in Deutschland und anderen europäischen Staaten sogenannte hybride Operationen. Dazu können je nach Einzelfall Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation oder die Vorbereitung von Anschlägen gehören.
Sollte sich nachweisen lassen, dass Angehörige oder Beauftragte des GRU tatsächlich an der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf den Flughafen Leipzig/Halle beteiligt waren, hätte der Vorgang eine Dimension, die weit über ein gewöhnliches Strafverfahren hinausginge.
Dann stünde der Verdacht einer von einem ausländischen Nachrichtendienst gesteuerten oder unterstützten Sabotageoperation auf deutschem Boden im Raum.
Genau dieser Nachweis muss jedoch belastbar geführt werden. Die bislang öffentlich bekannten Erkenntnisse sind schwerwiegend, ersetzen aber nicht die abschließende strafrechtliche Aufklärung.
Fest steht bislang: Eine mit Sprengstoff beladene Drohne wurde am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt, deutsche Sicherheitsbehörden verfolgen konkrete Spuren zu mehreren Verdächtigen und die Bundesregierung macht Russland für den Anschlagsversuch verantwortlich. Ob und wie der russische Militärgeheimdienst GRU die Operation tatsächlich gesteuert hat, bleibt Gegenstand der laufenden Ermittlungen.