Unter dem Aktenzeichen 66 IN 193/25 hat das Amtsgericht Norderstedt in seiner Funktion als Insolvenzgericht am 23.12.2025 eine grundlegende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIBERG GmbH getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Dorfstraße 3 in 23816 Bebensee und wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Möller vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 1507 SE eingetragen.
Dem Verfahren liegt der Eigenantrag der UNIBERG GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zugrunde. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die adam+adams Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Montabaur, die in diesem Zusammenhang unter dem Geschäftszeichen 120/25 tätig ist.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht auf Basis der §§ 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung am 23.12.2025 um 15:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, die Vermögenssubstanz der Gesellschaft zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt, der seine Kanzlei am Valentinskamp 70 in 20355 Hamburg führt. Mit seiner Bestellung übernimmt er die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die laufenden wirtschaftlichen Aktivitäten zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Ergänzend hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der UNIBERG GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen und soll verhindern, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Der Beschluss enthält eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig hierfür ist das Amtsgericht Norderstedt mit Sitz in der Rathausallee 80 in 22846 Norderstedt. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht erfolgt ist, mit der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung im Internet.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Darüber hinaus ist eine Einreichung als elektronisches Dokument unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs zulässig.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Norderstedt einen entscheidenden Schritt zur Sicherung und strukturierten Abwicklung der Vermögensverhältnisse der UNIBERG GmbH eingeleitet.