Unter dem Aktenzeichen 80 IN 71/25 hat das Amtsgericht Münster am 29.12.2025 eine wesentliche Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der concert-logistics unirail GmbH getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Brookstraße 9 in 49497 Mettingen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Benedikt Otte vertreten, der ebenfalls in Mettingen ansässig ist.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung am 29.12.2025 um 12:02 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleiben und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage möglich ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke mit Kanzleisitz am Schölerberg 9 in 49082 Osnabrück bestellt. Mit seiner Bestellung geht eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin einher. Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der concert-logistics unirail GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus hat das Gericht angeordnet, dass die Schuldner der Gesellschaft keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten dürfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Ergänzend wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Anordnung dient dem Ziel, eine weitere Schwächung der Vermögenssubstanz zu verhindern und eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger sicherzustellen.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Münster einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der concert-logistics unirail GmbH unternommen und die Grundlage für die weitere Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens geschaffen.