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AGH Gebäude- und Dienstleistungsservice GmbH: Nachtragsverteilung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat im bereits aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGH Gebäude- und Dienstleistungsservice GmbH eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 c IN 292/19 Sp geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Farrenturmgasse 14 in 67346 Speyer und ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter HRB 53244 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Andreas Hess.

Die AGH Gebäude- und Dienstleistungsservice GmbH war unter anderem in den Bereichen Gebäudereinigung, Glas-, Teppichboden-, Fassaden- und Unterhaltsreinigung tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten außerdem Gebäudedesinfektion, Schädlingsbekämpfung, Brandschadensanierung, Hausverwaltung und Hausmeisterservice.

Grund für die Nachtragsverteilung ist ein Gewerbesteuerguthaben in Höhe von 1.660,75 Euro, das die Stadt Speyer am 7. August 2026 erstattete. Das Guthaben stammt aus Gewerbesteuerzahlungen der Gesellschaft für das Jahr 2019 und möglicherweise weitere Jahre.

Obwohl das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben worden war, gehört der nachträglich eingegangene Betrag weiterhin zur Insolvenzmasse. Das Gericht ordnete deshalb auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung nach § 203 Insolvenzordnung an.

Mit der Durchführung wurde Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thorsten Konrad beauftragt. Aus dem erstatteten Guthaben sind zunächst die Kosten der Nachtragsverteilung und andere noch offene Verfahrenskosten zu begleichen. Nur wenn danach ein Restbetrag verbleibt, kann dieser an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet werden. Eine zusätzliche Zahlung an die Gläubiger ist daher nicht gesichert.

Für die Durchführung der Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung. Die genaue Höhe wurde in der öffentlichen Bekanntmachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht genannt.

Der Beschluss erging am 9. September 2026. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss einschließlich der festgesetzten Vergütung bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen die Entscheidung kommen abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen die sofortige Beschwerde oder eine Erinnerung in Betracht.

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