Unter dem Aktenzeichen 43 IN 1164/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am 23.12.2025 eine bedeutsame Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ImX GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Brinkstraße 21 in 33803 Steinhagen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter der Nummer HRB 9466 eingetragen und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführerin Frau Yulia Kozyreva vertreten.
Die ImX GmbH ist in einem breit gefächerten Geschäftsfeld tätig. Zum Unternehmensgegenstand zählen unter anderem Leistungen in den Bereichen Logistik und Consulting, der Import und Export sowie der Ein- und Verkauf von Waren aller Art. Darüber hinaus umfasst der Geschäftszweig die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften verschiedenster Art. Die rechtliche Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren erfolgt durch die Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB Rechtsanwälte Steuerberater mit Sitz am Adenauerplatz in Bielefeld.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung am 23.12.2025 um 14:14 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenssubstanz der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erhalten und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau mit Kanzleisitz in der Marktstraße 5 in 33602 Bielefeld bestellt. Mit seiner Bestellung geht eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin einher. Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der ImX GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zugleich hat das Gericht angeordnet, dass die Schuldner der ImX GmbH keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten dürfen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.
Ergänzend wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Anordnung soll verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden oder das Vermögen der Gesellschaft durch weitere Vollstreckungshandlungen geschmälert wird.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Bielefeld einen zentralen Schritt zur Sicherung und Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der ImX GmbH unternommen und die Voraussetzungen für eine strukturierte Fortführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens geschaffen.