Unter dem Aktenzeichen 21 IN 246/25 hat das Amtsgericht Koblenz am 23.12.2025 eine einschneidende Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stuckenberg Beteiligungen GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bienhornhöhe 1d in 56076 Koblenz ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 27392 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Arno Stuckenberg vertreten, der ebenfalls in Koblenz ansässig ist.
Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Insolvenzgericht am 23.12.2025 um 16:33 Uhr mit sofortiger Wirkung eine Maßnahme nach § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung angeordnet.
Kern dieser gerichtlichen Entscheidung ist ein umfassendes allgemeines Veräußerungsverbot. Der Schuldnerin ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Dieses Verbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen und umfasst damit sämtliche Maßnahmen, durch die Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder die künftige Insolvenzmasse beeinträchtigt werden könnten.
Mit der Anordnung des allgemeinen Veräußerungsverbots hat das Amtsgericht Koblenz einen zentralen Sicherungsschritt im frühen Stadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens vollzogen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den bestehenden Vermögensbestand der Stuckenberg Beteiligungen GmbH vollständig zu konservieren und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Gläubigerinteressen und markiert einen wesentlichen Einschnitt in die unternehmerische Handlungsfreiheit der Gesellschaft im laufenden Verfahren.