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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der UNIBERG Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 66 IN 194/25 hat das Amtsgericht Norderstedt als zuständiges Insolvenzgericht am 23.12.2025 eine Entscheidung von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIBERG Service GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorfstraße 3 in 23816 Bebensee wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Möller vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 28709 KI eingetragen.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Die rechtliche Vertretung der UNIBERG Service GmbH obliegt der adam+adams Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Montabaur, die in dieser Angelegenheit unter dem Geschäftszeichen 120/25 tätig ist.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung am 23.12.2025 um 15:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass die vorhandenen Vermögenswerte erhalten bleiben und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen kann.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt, der seine Kanzlei in Hamburg am Valentinskamp 70 führt. Ihm obliegt es, die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern, die laufenden Geschäfte zu überwachen und die Interessen der Gläubiger im weiteren Verfahren zu wahren.

Begleitend hierzu hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der UNIBERG Service GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen und dient dazu, unkontrollierte Vermögensabflüsse oder Benachteiligungen einzelner Gläubiger zu verhindern.

Der Beschluss ist mit einer umfassenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig hierfür ist das Amtsgericht Norderstedt in der Rathausallee 80 in 22846 Norderstedt. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht erfolgt ist, mit der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internetportal für Insolvenzbekanntmachungen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden und setzt keine anwaltliche Vertretung voraus. Alternativ ist eine Einreichung als elektronisches Dokument unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs möglich.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Norderstedt einen zentralen Schritt zur Sicherung und strukturierten Abwicklung der Vermögensverhältnisse der UNIBERG Service GmbH eingeleitet.

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