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Wohnung gesucht, Rechnung bekommen: Verbraucherzentrale warnt vor 79-Euro-Forderungen bei MietSofort

geralt (CC0), Pixabay

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wollten Nutzer über die Plattform nach Wohnungen suchen oder Kontakt zu möglichen Vermietern aufnehmen. Hinter dem Angebot steht demnach ein Unternehmen mit Sitz in Bulgarien.

Der entscheidende Punkt findet sich in den Geschäftsbedingungen: Bei dem Angebot handelt es sich laut Anbieter um eine kostenpflichtige Software zur Unterstützung bei der Wohnungssuche. Dafür sollen 79 Euro fällig werden – unabhängig davon, ob die Suche am Ende tatsächlich zu einer Wohnung führt.

„Zugang freischalten“ statt eindeutiger Zahlungshinweis

Besonders kritisch bewertet die Verbraucherzentrale die Gestaltung des Bestellvorgangs.

Wer online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, muss eindeutig erkennen können, dass seine Bestellung eine Zahlungspflicht auslöst. Genau daran bestehen bei MietSofort nach Einschätzung der Verbraucherschützer Zweifel.

Der betreffende Button sei zunächst mit „Zugang freischalten“ beschriftet. Der Hinweis auf die Kostenpflicht falle dagegen deutlich weniger auf.

Die Verbraucherzentrale kommt deshalb zu einer weitreichenden Einschätzung: Aufgrund der Gestaltung komme kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Entsprechend müssten Betroffene die verlangten 79 Euro nicht bezahlen.

Verbraucher sollten Forderung ausdrücklich bestreiten

Eine Rechnung einfach zu ignorieren, ist dennoch nicht unbedingt die beste Vorgehensweise. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, aktiv auf die Forderung zu reagieren.

Sie sollten den behaupteten Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich weitere rechtliche Erklärungen abgeben. Dazu gehört nach Einschätzung der Verbraucherschützer auch eine vorsorgliche Anfechtung.

Zusätzlich sollten sämtliche Unterlagen aufbewahrt werden. Dazu zählen insbesondere E-Mails, Rechnungen, Screenshots des Bestellvorgangs und sonstige Kommunikation mit dem Anbieter.

Zusätzlich vorsorglich widerrufen

Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Widerrufsrecht nicht erloschen. Betroffene können daher vorsorglich erklären, dass sie einen möglicherweise zustande gekommenen Vertrag widerrufen.

Damit können mehrere Argumentationslinien miteinander verbunden werden: Einerseits wird bestritten, überhaupt wirksam einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Andererseits wird ein eventuell doch angenommener Vertrag vorsorglich widerrufen beziehungsweise angefochten.

Nicht aus Angst sofort 79 Euro überweisen

Eine Zahlungsaufforderung kann schnell Druck erzeugen – insbesondere wenn weitere Mahnungen oder zusätzliche Kosten befürchtet werden. Die Verbraucherzentrale rät jedoch ausdrücklich dazu, die Forderung zunächst genau zu prüfen und nicht vorschnell zu bezahlen.

Der Fall zeigt zugleich ein grundsätzliches Problem bei kostenpflichtigen Internetangeboten: Ein Button, der wie eine Registrierung oder Freischaltung wirkt, kann für Verbraucher einen völlig anderen Eindruck vermitteln als eine eindeutig bezeichnete kostenpflichtige Bestellung.

Gerade bei der angespannten Wohnungssuche können Nutzer außerdem besonders schnell handeln, weil sie fürchten, eine interessante Wohnung zu verpassen.

Entscheidend sind wenige Worte auf einem Button

Bei MietSofort dreht sich der Streit damit um eine auf den ersten Blick unscheinbare Frage: War für den Verbraucher eindeutig erkennbar, dass ein Klick eine Zahlungspflicht von 79 Euro auslöst?

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bestehen daran erhebliche Zweifel.

Wer eine entsprechende Forderung von MietSofort erhalten hat, sollte deshalb nicht allein wegen einer Rechnung oder Mahnung davon ausgehen, tatsächlich zahlen zu müssen. Die Empfehlung der Verbraucherschützer lautet: Vertragsschluss bestreiten, vorsorglich anfechten und widerrufen – und die Forderung nicht ungeprüft begleichen.

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