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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der PMX Powerparts UG
Staatsanwaltschaft Köln

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der PMX Powerparts UG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 2 IN 197/25 hat das Amtsgericht Ulm als Insolvenzgericht am 23.12.2025 eine Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PMX Powerparts UG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bleichstraße 46 in 89597 Munderkingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 737924 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Roland Pokorny vertreten.

Gegenstand des Verfahrens ist der von der Schuldnerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. In diesem Zusammenhang hatte das Insolvenzgericht zuvor mit Beschluss vom 05.08.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Mit dem nunmehr erlassenen Beschluss hebt das Amtsgericht Ulm diese Sicherungsmaßnahmen vollständig auf. Damit entfallen die bislang bestehenden insolvenzrechtlichen Einschränkungen, die der Sicherung der Vermögenslage während der vorläufigen Phase des Verfahrens dienten.

Die Entscheidung markiert einen formalen Einschnitt im bisherigen Verfahrensverlauf und stellt klar, dass die zuvor angeordneten Sicherungsinstrumente nicht weiter aufrechterhalten werden. Über die weiteren Schritte im Insolvenzeröffnungsverfahren wird gesondert zu entscheiden sein.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen hat das Amtsgericht Ulm die vorläufigen Eingriffe in die Vermögensdisposition der PMX Powerparts UG beendet und den rechtlichen Rahmen des Verfahrens entsprechend angepasst.

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