Unter dem Aktenzeichen 15 IN 2360/25 hat das Amtsgericht Stuttgart als zuständiges Insolvenzgericht am 29.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der wings group gmbh getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Flurstraße 11 in 71334 Waiblingen wird durch ihren Geschäftsführer Florian Winger vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 742308 eingetragen. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB mit Sitz in Hamburg .
Gegenstand des Verfahrens ist der von der Schuldnerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über diesen Antrag hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung am 29.12.2025 um 12:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie der geordneten Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft.
Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, um eine weitere Schwächung der Vermögenssubstanz zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun mit Kanzleisitz in der Heilbronner Straße 190 in 70191 Stuttgart bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung der Gesellschaft deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Zugleich wurde er beauftragt zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird und ob ein insolvenzrechtlicher Eröffnungsgrund vorliegt sowie welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin ausdrücklich untersagt, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. In diesem Bereich ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, der ermächtigt wurde, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen und über diese zu verfügen. In diesem Zusammenhang ist er berechtigt, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen. Die kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin wurden verpflichtet, ihm gegenüber umfassend Auskunft zu erteilen.
Auch die Schuldner der wings group gmbh wurden in die Sicherungsmaßnahmen einbezogen. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, der zugleich beauftragt wurde, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.
Mit diesen umfassenden Sicherungsanordnungen hat das Amtsgericht Stuttgart die Grundlage für eine strukturierte Prüfung und den Schutz der Vermögenswerte der wings group gmbh bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen .