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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FR&P Werbeagentur GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3605 IN 10783/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FR&P Werbeagentur GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. November 2025 umfassende Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schaperstraße 18, 10719 Berlin, ist unter der Handelsregisternummer HRB 52281 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird durch Geschäftsführer Andreas-Christian Broddack vertreten.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.

Mit dem Beschluss hat das Gericht umfangreiche Maßnahmen getroffen:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt – ausgenommen davon sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt.
  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldnerin verliert damit einen wesentlichen Teil ihrer unternehmerischen Autonomie.
  • Besonderes Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Verwalter über. Er ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion zu eröffnen und zu verwalten, in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • Drittschuldnern, also Schuldnern der Schuldnerin, wird untersagt, Zahlungen an die FR&P Werbeagentur GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Der Verwalter erhält außerdem das Recht, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und Auskünfte einzuholen, um die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu klären und die Insolvenzmasse zu sichern.

Diese Maßnahmen verdeutlichen die angespannte wirtschaftliche Lage der FR&P Werbeagentur GmbH und dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und eine fundierte Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die angeordnete Maßnahme wird öffentlich bekannt gemacht und bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit abrufbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme. Bei Eröffnung des Verfahrens gilt dieselbe Frist ab dessen rechtskräftiger Beendigung.

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