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European Aerospace Industries GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Staatsanwaltschaft Essen

European Aerospace Industries GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 51 IN 480/25

Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Aerospace Industries GmbH eine klare Entscheidung getroffen: Der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 12. November 2025 mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 752589 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Fei Li vertreten.

Die Abweisung des Insolvenzantrags nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichend pfändbares Vermögen verfügt, um auch nur die Verfahrenskosten – insbesondere für die gerichtliche Abwicklung und einen Insolvenzverwalter – zu decken. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Einleitung eines Regelinsolvenzverfahrens.

Für Gläubiger ist dieser Beschluss ernüchternd: Ohne ein eröffnetes Verfahren gibt es keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte, keine Gläubigerversammlung, keine Quotenverteilung – und damit in der Regel auch keine Rückflüsse auf offene Forderungen.

Die Abweisung des Antrags bedeutet praktisch das Ende der wirtschaftlichen Existenz der Gesellschaft. In vielen Fällen leitet das Registergericht anschließend die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ein – sofern kein Massezuschuss durch Dritte erfolgt oder keine neue gesetzliche Vertretung mit Sanierungsabsicht bestellt wird.

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg einzulegen, wobei die Frist mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses beginnt. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen – insbesondere, wenn internationale Zuständigkeit infrage steht.

Mit der Abweisung des Antrags ist ein weiterer Akteur der Luft- und Raumfahrtbranche von der deutschen Unternehmenslandschaft verschwunden – still und ohne finanzielle Restmasse.

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