Az.: 102 IN 895/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Das Kind Europas – Kaspar Hauser Zentrum für heilende Pädagogik gGmbH hat das Amtsgericht Karlsruhe am 12. November 2025 um 10:50 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen, um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin zu verhindern. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Parzivalstraße 1, 76139 Karlsruhe, wird durch Geschäftsführer Christof Zimmermann vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 766953 eingetragen.
Zur Stabilisierung der Vermögenslage wurden die bereits am 10. November erlassenen Maßnahmen nochmals bestätigt und ausgeweitet. Die wichtigsten Punkte der gerichtlichen Anordnung lauten wie folgt:
- Zwangsvollstreckungen, einstweilige Verfügungen oder Arrestmaßnahmen gegen die Schuldnerin bleiben – sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist – untersagt. Bereits laufende Verfahren bleiben eingestellt.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Straße 3–5, 68167 Mannheim, bestellt. Er ist erreichbar unter Tel. 0621 / 1789420 oder per E-Mail an iv-mannheim@roemermann.com.
- Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam.
- Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über, der auch ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Sonderkonten zu führen.
- Zusätzlich darf der Verwalter für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO begründen. Die kontoführenden Banken sind zur vollständigen Auskunft über sämtliche Umsätze des laufenden und des vergangenen Jahres verpflichtet.
- Drittschuldnern – also den Schuldnern der Schuldnerin – ist es verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.
- Zur ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Maßnahmen wurde der Verwalter beauftragt, die Zustellung des Beschlusses selbst vorzunehmen und hierüber Nachweise zu führen.
- Der Insolvenzverwalter erhält das Recht, die Geschäftsräume sowie alle Nebenbereiche zu betreten, Unterlagen einzusehen und zu sichern. Die Schuldnerin ist verpflichtet, volle Transparenz zu gewähren und alle angeforderten Unterlagen sowie Auskünfte zur Verfügung zu stellen.
Zugleich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der gGmbH vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Ebenso hat er zu bewerten, ob die Vermögenslage ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und stellen sicher, dass bis zur abschließenden Entscheidung keine Vermögensverschiebungen oder rechtlichen Nachteile für Beteiligte entstehen. Der Beschluss wurde im elektronischen Informationssystem öffentlich gemacht und wird dort bis zu sechs Monate nach Wirksamkeitsende gespeichert.
Mit dem Verfahren über eine gemeinnützige Einrichtung wie die Kaspar Hauser gGmbH steht nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein sozialer Auftrag auf dem Spiel. Der weitere Fortgang hängt nun maßgeblich von der Prüfung und Einschätzung des Insolvenzverwalters ab.