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Mordfall Valeriia: BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe

qimono (CC0), Pixabay

Im Fall der getöteten neunjährigen Valeriia aus Döbeln ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des verurteilten Täters verworfen und damit die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz bestätigt.

Bereits am 31. Januar 2025 hatte das Landgericht Chemnitz den heute 37-jährigen Mann aus Moldau wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Hintergrund der Tat

Nach den Feststellungen der Richter hatte der Mann im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter von Valeriia begonnen. Diese war 2022 mit ihren beiden Töchtern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Der Täter lebte zeitweise mit der Familie zusammen und baute auch zu den Kindern ein Vertrauensverhältnis auf.

Als die Mutter die Beziehung im Mai 2024 beendete, eskalierte die Situation. Sie trennte sich nach einem gewalttätigen Vorfall, bei dem der Mann ihr Mobiltelefon an sich reißen wollte, um ihre Kontakte zu kontrollieren. Von Eifersucht und Rache getrieben, beschloss er in der Nacht vor der Tat, die Tochter als Mittel der Vergeltung anzugreifen.

Am Morgen des 21. Juni 2024 lauerte er Valeriia auf dem Schulweg auf, zwang sie in sein Auto und brachte sie in ein Waldstück, wo er das Mädchen tötete. Mit der Tat wollte er die Mutter bestrafen und ihr größtes Leid zufügen.

Gerichtliche Bewertung

Das Landgericht Chemnitz wertete die Tat als Mord (§ 211 StGB). Es stellte dabei die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fest. Die Richter hoben hervor, dass der Täter das völlig arglose Kind in einer Situation der Wehrlosigkeit überrascht und es zum bloßen Objekt seiner Rache gemacht habe. Diese besondere Verwerflichkeit begründe die Schwere der Schuld.

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde nun vom 5. Strafsenat des BGH verworfen. Die obersten Richter sahen keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe endgültig rechtskräftig.

Signalwirkung des Falls

Der Mord an Valeriia hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und erneut die Diskussion über Gewalt in engen Beziehungen, Kindeswohl und Schutzlücken entfacht. Die rechtskräftige Bestätigung des Urteils wird von Opferverbänden und Kinderschutzorganisationen als wichtiges Signal verstanden: Wer Kinder als Mittel der Rache missbraucht und ihnen Gewalt antut, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.

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