Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist es, die Abwicklungsfähigkeit von Banken und Finanzinstituten weiter zu verbessern und die Vorgaben an internationale Standards anzupassen. Grundlage bildet der Entwurf eines Rundschreibens, der die bestehenden Mindestanforderungen an die Umsetzbarkeit eines Bail-in – kurz MaBail-in – erweitert und konkretisiert.
Was die MaBail-in regeln
Ein Bail-in bedeutet, dass im Falle einer Bankenkrise Gläubiger und Anteilseigner zur Stabilisierung der Bank herangezogen werden – beispielsweise indem Forderungen in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden. Damit diese Maßnahme in der Praxis reibungslos umgesetzt werden kann, müssen Institute detaillierte Daten und Prozesse bereithalten. Genau hier setzt das Rundschreiben an: Es schreibt Mindestanforderungen fest, die alle betroffenen Institute erfüllen müssen, um im Ernstfall funktionsfähig zu bleiben.
An wen sich das Rundschreiben richtet
Die neuen Vorgaben gelten für alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde zuständig ist. Nicht betroffen sind jene Institute, bei denen der Abwicklungsplan ausdrücklich eine reguläre Insolvenz vorsieht.
Erweiterung bestehender Regelungen
Das Rundschreiben ist eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden Rundschreibens 02/2024. Der neue Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, die MaBail-in an das international gebräuchliche „Minimum Bail-in Data Template“ (MBDT) des Single Resolution Board (SRB) anzugleichen. Zusätzlich berücksichtigt er den spezifischen „Country Annex“ für Deutschland, sodass nationale und europäische Vorgaben künftig einheitlicher umgesetzt werden können.
Praktische Bedeutung
Mit den neuen Regeln will die BaFin sicherstellen, dass Banken im Krisenfall schnell, transparent und rechtssicher abgewickelt werden können. Für die betroffenen Institute bedeutet dies, dass sie ihre internen Systeme und Datenhaltung weiter anpassen müssen, um jederzeit die erforderlichen Informationen liefern zu können. Damit trägt die Aufsicht der wachsenden Bedeutung eines funktionierenden Abwicklungsmechanismus im europäischen Finanzsystem Rechnung.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Wie bei Konsultationen üblich, können betroffene Institute, Verbände oder andere Interessierte Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Rückmeldungen nimmt die BaFin bis zum 23. September 2025 entgegen. Die Adresse für Einsendungen lautet: Konsultation-16-25@bafin.de