Unter dem Aktenzeichen 253 IN 31/25 hat das Amtsgericht Dortmund am 4. Juli 2025 um 14:25 Uhr den Erlass einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GSP Deutschland GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Horstmarer Straße 3 in 44329 Dortmund ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35304 eingetragen und wird von Frau Amanda Beatrice Schlenger als Geschäftsführerin vertreten.
Die GSP Deutschland GmbH ist ein breit aufgestelltes Dienstleistungsunternehmen, das in zahlreichen Bereichen des Bau- und Gebäudeservices tätig ist. Ihr Leistungsspektrum reicht von Hausmeisterdiensten über den Einbau genormter Baufertigteile, Bodenleger- und Estricharbeiten bis hin zu Rohrreinigung, Bautentrocknung und Gebäudereinigung.
Um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht Rechtsanwalt Markus Birkmann mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Seine Kanzlei befindet sich am Westenhellweg 92–94 in 44137 Dortmund.
Von nun an dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der GSP Deutschland GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dieses Verfügungsverbot soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle abfließen und die Insolvenzmasse bestmöglich gesichert bleibt.
Zudem ist es allen Schuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, offene Forderungen weiterhin direkt an die GSP Deutschland GmbH zu begleichen. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie neu eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind daher aufgefordert, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Mit dieser Entscheidung wurde ein erster wichtiger Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der GSP Deutschland GmbH und zur Wahrung der Gläubigerinteressen unternommen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss.
Amtsgericht Dortmund, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 253 IN 31/25