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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mali’s Hotellerie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 11 IN 324/25 hat das Amtsgericht Baden-Baden am 4. Juli 2025 um 10:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Mali’s Hotellerie GmbH erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in Rote Lache 1 in 76596 Forbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 751193 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Mustafa Özbagci vertreten.

Die Mali’s Hotellerie GmbH betreibt im malerischen Schwarzwald eine Hotelanlage, die für ihre idyllische Lage und ihre Gastfreundschaft bekannt ist. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat das Insolvenzgericht nun reagiert, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und den Fortbestand des Hotelbetriebs vorerst nicht zu gefährden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl bestellt, dessen Kanzlei in der Eisenbahnstraße 19–23 in 77855 Achern ansässig ist. Er übernimmt die Verantwortung, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und vor unkontrollierten Zugriffen zu schützen.

Verfügungen der Mali’s Hotellerie GmbH über Vermögensgegenstände dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Gleiches gilt für die Einziehung offener Forderungen. Der Schuldnerin selbst ist es untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun vollständig bei Dr. Pehl, der darüber hinaus berechtigt ist, Sonderkonten einzurichten und darüber zu verfügen, um die Gelder getrennt von der bisherigen Verwaltung sicher zu verwahren.

Die Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten führt, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, ihre Zahlungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um ihre Verpflichtungen rechtssicher zu erfüllen.

Darüber hinaus ist Dr. Pehl befugt, die Geschäftsräume des Hotels sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu nehmen. Die Gesellschaft hat ihm sämtliche Informationen zu gewähren, die erforderlich sind, um die Vermögensverhältnisse aufzuklären und die Insolvenzmasse zu sichern.

Zugleich wurde Dr. Pehl beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob es Aussichten für eine Fortführung des Hotelbetriebs gibt.

Die Anordnung wird elektronisch veröffentlicht und bleibt mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Wird das Verfahren eröffnet, werden die Daten spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder der Rechtskraft einer Einstellung gelöscht.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Baden-Baden einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die rechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Mit dieser Entscheidung ist ein entscheidender Schritt getan, um die wirtschaftliche Zukunft der Mali’s Hotellerie GmbH zu klären und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es eine tragfähige Perspektive für eine Fortführung des traditionsreichen Hotelbetriebs gibt.

Amtsgericht Baden-Baden, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 11 IN 324/25

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