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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die QFS GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 80 IN 473/25 hat das Amtsgericht Bochum am 4. Juli 2025 um 12:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der QFS GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Tiroler Straße 8 in 45659 Recklinghausen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9174 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Marcel Frings vertreten, dessen Wohnsitz sich in der Bahnhofstraße 12 in 44866 Bochum befindet.

Die QFS GmbH hat sich auf ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um Facility Services spezialisiert. Zum Geschäftszweig zählen Verkehrssicherheitsprüfungen von Immobilien ebenso wie Aufzugsprüfungen, Montageleistungen und umfassende Serviceangebote im Bereich der Gebäudetechnik. Mit diesen Dienstleistungen trägt das Unternehmen seit Jahren zu Sicherheit, Werterhalt und reibungslosem Betrieb zahlreicher Immobilien bei.

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen, wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Kanzlei Wittener Straße 2 in 44789 Bochum, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und eine unkontrollierte Abwicklung zu verhindern.

Ab sofort sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der QFS GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen, um sicherzustellen, dass keine Mittel ohne sorgfältige Prüfung abfließen können.

Den Schuldnern der Gesellschaft ist es untersagt, offene Forderungen weiterhin direkt an die QFS GmbH zu begleichen. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und neu eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner wurden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.

Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Bochum einen entscheidenden Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Lage der QFS GmbH zu klären. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Amtsgericht Bochum, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 80 IN 473/25

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