Unter dem Aktenzeichen 4 IN 21/25 hat das Amtsgericht Bingen am Rhein am 3. Juli 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sanseviero GmbH abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Grundstraße 3 in 55270 Schwabenheim ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 46657 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Michele Pasquale Sanseviero vertreten.
Mit der Entscheidung wurde zugleich die am 2. April 2025 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die damit verbundenen Verfügungsbeschränkungen aufgehoben. Grund für die Abweisung des Verfahrensantrags ist die fehlende Masse: Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um die Kosten eines ordnungsgemäßen Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Absatz 1 InsO musste das Insolvenzgericht den Antrag daher abweisen.
Die Sanseviero GmbH, die sich über Jahre hinweg in ihrem Geschäftsfeld behauptet hatte, sieht sich nun mit der endgültigen Klärung ihrer finanziellen Handlungsunfähigkeit konfrontiert. Mit dem Wegfall der vorläufigen Verwaltung ist die Gesellschaft wieder allein handlungsbefugt – jedoch ohne ausreichende Mittel, um ihre Gläubiger noch zu bedienen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene, die sich durch diese Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Bingen am Rhein oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang bei dem zuständigen Gericht.
Die Abweisung des Antrags stellt für Gläubiger wie für die Gesellschaft oft eine besondere Belastung dar: Offene Forderungen können nicht mehr über ein geregeltes Insolvenzverfahren verfolgt werden. Damit bleibt den Gläubigern nur der Weg in die Einzelzwangsvollstreckung – häufig jedoch ohne Aussicht auf Erfolg.
Die Datenschutzbestimmungen zu diesem Verfahren finden sich auf der Internetseite des Gerichts. Auf Wunsch können sie auch in Papierform angefordert werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03. Juli 2025
Aktenzeichen: 4 IN 21/25