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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nurogames GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 70e IN 43/25 hat das Amtsgericht Köln am 4. Juli 2025 um 10:43 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nurogames GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schaafenstraße 25 in 50676 Köln ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57760 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Jens Piesk vertreten.

Die Nurogames GmbH ist seit Jahren als Entwickler und Publisher von Computerspielen und Entertainment-Software-Produkten am Markt aktiv. Neben der Entwicklung und Veröffentlichung digitaler Spiele liegt der Geschäftszweig der Gesellschaft auch in der weltweiten Vermarktung, Distribution und Lizenzierung sowie im An- und Verkauf von Lizenzen – ein Bereich, der seit jeher starken Marktbewegungen unterliegt.

Um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern, hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Seine Kanzlei befindet sich am Sachsenring 69 in 50677 Köln.

Von nun an dürfen Verfügungen der Nurogames GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse mehr möglich sind und die noch vorhandenen Werte erhalten bleiben.

Darüber hinaus ist allen Schuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Nurogames GmbH zu leisten. Stattdessen ist allein der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden eindringlich aufgefordert, dieser Anordnung Folge zu leisten.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Köln einen wesentlichen Schritt eingeleitet, um Klarheit über die wirtschaftliche Lage der Nurogames GmbH zu schaffen. In den kommenden Wochen wird Dr. Christoph Niering prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich sein wird.

Amtsgericht Köln, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 70e IN 43/25

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