Unter dem Aktenzeichen 67c IN 231/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 4. Juli 2025 um 11:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MBH „More Brands of Hanseatic“ UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bramfelder Chaussee 30c in 22177 Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 148318 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Ayoub Falahatkari vertreten.
Die MBH „More Brands of Hanseatic“ UG ist spezialisiert auf die Vermarktung und den Vertrieb von Vertragsgeschäften aller Art, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem telefonischen Marketing im Energiebereich. Über die Jahre hat sich die Gesellschaft als Partner für die Akquise und Betreuung von Kundenverträgen positioniert und dabei zahlreiche Auftraggeber unterstützt.
Zur Sicherung der noch vorhandenen Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde Rechtsanwalt Marc Heinrich, mit Kanzlei am Sandtorkai 44 in 20457 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Vermögensverschiebungen ohne seine Zustimmung vorgenommen werden.
Ab sofort dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Auch alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Den Schuldnern der MBH „More Brands of Hanseatic“ UG ist es strikt untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter allein befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Mit dieser Maßnahme hat das Amtsgericht Hamburg einen entscheidenden Schritt unternommen, um die finanzielle Lage der Gesellschaft transparent zu klären und die Interessen der Gläubiger zu wahren. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich ist.
Amtsgericht Hamburg, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 67c IN 231/25