Unter dem Aktenzeichen 70e IN 44/25 hat das Amtsgericht Köln am 4. Juli 2025 um 10:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NUROMEDIA GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schaafenstraße 25 in 50676 Köln ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57289 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Jens Piesk, wohnhaft in der Richard-Wagner-Straße 27 in 50674 Köln, vertreten.
Die NUROMEDIA GmbH ist seit Jahren ein bekannter Akteur in der Multimedia- und Softwarebranche. Das Unternehmen ist auf die Produktion und Vermarktung multimedialer Inhalte spezialisiert, entwickelt Softwarelösungen und realisiert Projekte im Bereich mobiler Applikationen. Ein weiterer wichtiger Geschäftszweig liegt in der Entwicklung und dem Publishing von Computerspielen – ein Bereich, der hohe Innovationskraft, Kreativität und Kapital erfordert.
Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Gesellschaft hat das Amtsgericht Köln Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Sachsenring 69 in 50677 Köln.
Ab sofort dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der NUROMEDIA GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte ohne sorgfältige Prüfung abfließen und dass die Insolvenzmasse so weit wie möglich erhalten bleibt.
Zudem ist es sämtlichen Schuldnern der NUROMEDIA GmbH ausdrücklich untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Die Drittschuldner wurden eindringlich aufgefordert, dieser Anordnung Folge zu leisten, um ihre Zahlungsverpflichtungen rechtssicher zu erfüllen.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Köln einen entscheidenden Schritt unternommen, um Klarheit über die wirtschaftliche Lage der NUROMEDIA GmbH zu schaffen. In den kommenden Wochen wird Dr. Christoph Niering prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich sein wird.
Amtsgericht Köln, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 70e IN 44/25