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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Rav Fisch GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 105 IN 389/25 hat das Amtsgericht Ravensburg am 3. Juli 2025 um 16:25 Uhr den Erlass einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rav Fisch GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Ittenbeuren 3 in 88212 Ravensburg wird von ihrem Geschäftsführer Markus Helbig vertreten.

Die Rav Fisch GmbH ist ein regional bekanntes Unternehmen, das sich über Jahre hinweg mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Fischprodukten einen Namen gemacht hat. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten sah das Insolvenzgericht dringenden Handlungsbedarf, um eine geordnete Klärung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen und einen unkontrollierten Zugriff Dritter zu verhindern.

Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Kanzlei am Hirschgraben 3 in 88214 Ravensburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und für einen geordneten Ablauf der vorläufigen Verwaltung zu sorgen.

Verfügungen der Rav Fisch GmbH über Vermögensgegenstände dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Einziehung von Außenständen. Darüber hinaus ist der Schuldnerin strengstens untersagt, über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen; diese Befugnisse liegen nun ausschließlich bei Dr. Rösch.

Er ist befugt, die bestehenden Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem kann er auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen, um die eingehenden Mittel getrennt zu verwahren.

Die kreditführenden Banken der Gesellschaft sind verpflichtet, Dr. Rösch auf Verlangen umfassend Auskunft zu erteilen. Zugleich wurde allen Schuldnern der Rav Fisch GmbH ausdrücklich untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Rechtssicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist Dr. Rösch befugt, die Geschäftsräume sowie alle betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen. Die Gesellschaft hat ihm alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Sicherung der Insolvenzmasse und die Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.

Im Rahmen seiner Tätigkeit wird Dr. Rösch zugleich als Sachverständiger prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob es eine Perspektive für eine Fortführung des Unternehmens gibt.

Die Veröffentlichung der Entscheidung erfolgt elektronisch. Sie bleibt so lange gespeichert, wie die Anordnungen wirksam sind. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ravensburg einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, soweit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Mit dieser Maßnahme ist ein entscheidender Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Zukunft der Rav Fisch GmbH zu klären und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.

Amtsgericht Ravensburg, 03. Juli 2025
Aktenzeichen: 105 IN 389/25

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