Unter dem Aktenzeichen 3 f IN 303/25 Lu hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein am 4. Juli 2025 um 11:00 Uhr entschieden, über das Vermögen der Rudolf Stier GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Die Gesellschaft mit Sitz in Friedensau 11 in 67117 Limburgerhof ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 1362 eingetragen und wird durch Herrn Dieter Franz Leugner, wohnhaft in Bad Dürkheim, vertreten.
Die Rudolf Stier GmbH blickt auf eine lange Historie zurück und war in ihrer Branche für zuverlässige Leistungen bekannt. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde nun der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der vom Gericht zugelassen wurde. Damit ist zwar noch nicht über die endgültige Eröffnung entschieden, doch erste Sicherungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen, um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.
Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Hezel Hancke Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Q 7, 24 in 68161 Mannheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Rudolf Stier GmbH zu überwachen, zu sichern und vor einer Verschlechterung zu bewahren.
Ab sofort sind Verfügungen der Rudolf Stier GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch der Einzug von Bankguthaben und Forderungen liegt nun ausschließlich in der Hand des Verwalters. Er ist zudem ermächtigt, auf den Namen der Gesellschaft oder in eigener Funktion Sonderkonten zu eröffnen, um die Gelder ordnungsgemäß zu verwalten.
Den Schuldnern der Gesellschaft ist es strengstens untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Rudolf Stier GmbH zu leisten. Sämtliche Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Darüber hinaus ist Dr. Hancke befugt, die Geschäftsräume der Gesellschaft einschließlich aller Nebenräume zu betreten, Unterlagen einzusehen, Nachforschungen anzustellen und die Bücher der Gesellschaft zu prüfen. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die Rudolf Stier GmbH über Grundbesitz verfügt, ist das Gericht unverzüglich zu informieren, um entsprechende Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen.
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft werden eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, um eine unkontrollierte Zerschlagung zu verhindern.
Darüber hinaus wurde Dr. Hancke beauftragt, ein umfassendes Gutachten zu erstellen. Darin soll er unter anderem darlegen, ob der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt ist, ob die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich ist, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte und ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Auch frühere Restrukturierungsversuche sind zu berücksichtigen.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein den Weg für eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Situation der Rudolf Stier GmbH geebnet. Ob es zu einer Sanierung oder einer Abwicklung kommt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 3 f IN 303/25 Lu