Für die Vesta Noris Montage GmbH gibt es keinen geregelten Neuanfang durch ein Insolvenzverfahren: Das Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag der auf industriellen Anlagenbau und Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten Firma abgelehnt – mangels Masse.
Aus dem Beschluss (Az.: IN 491/25) geht hervor, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichend Mittel verfügt, um die Kosten eines Verfahrens zu decken. Die Vesta Noris Montage GmbH hat ihren Sitz in der Gerasmühle 12 in Nürnberg und wird von Geschäftsführerin Katharina Gerda Graf (geb. Petersen) vertreten.
Für Gläubiger bedeutet die Abweisung eine schwierige Situation: Ohne geordnetes Verfahren ist nicht klar, wie offene Forderungen beglichen werden sollen – ob Subunternehmer, Lieferanten oder ehemalige Mitarbeitende betroffen sind, ist bisher nicht bekannt.
Gegen den Beschluss können Beteiligte zwar noch Beschwerde einlegen – die Frist dafür läuft zwei Wochen ab Bekanntmachung. Doch ob es der Firma gelingt, doch noch genug Mittel für ein Verfahren nachzuweisen, ist ungewiss.
Damit bleibt vielen Gläubigern vorerst nur, auf andere Wege der Forderungseintreibung zu hoffen – doch ohne Insolvenzverfahren wird das oft langwierig und verlustreich.
Aktenzeichen:
IN 491/25