Aktenzeichen: 73 IN 36/25
Am 2. Juli 2025 um 09:12 Uhr hat das Amtsgericht Stade im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Delegate Trading GmbH einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 209042 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Wether Straße 133 in Drochtersen steht unter der Leitung ihres Geschäftsführers Denislav Isaev, wohnhaft in Hamburg.
Mit diesem Beschluss wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Künftig sind Verfügungen durch die Gesellschaft nur dann wirksam, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei WILLMERKÖSTER betraut. Die Kanzlei ist in der Katharinenstraße 5 in Bremen ansässig und für ihre Spezialisierung im Insolvenzrecht bekannt.
Die Anordnung verfolgt das Ziel, die verbleibenden Vermögenswerte der Delegate Trading GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten. Zugleich werden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen und Leistungen künftig nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen. Dies ist notwendig, um die gesetzlich geschützten Interessen der Gläubiger zu wahren und unerlaubte Vermögensverschiebungen zu verhindern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stade eingesehen werden.
Sollte die Delegate Trading GmbH gegen die Entscheidung vorgehen wollen, steht ihr das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger, die nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen, können binnen einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses, bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt, der zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Stade. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen, eine ausdrückliche Anfechtungserklärung enthalten und ist vom Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist zwar nicht zwingend, wird jedoch dringend empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Weitere Hinweise zu Datenschutz und den Rechten der Beteiligten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Stade, die online verfügbar ist oder auf Wunsch zugesandt wird.
Amtsgericht Stade – 2. Juli 2025