Aktenzeichen: 502 IN 199/23
Mit Beschluss vom 26. Juni 2025 hat das Amtsgericht Düsseldorf im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der Am Sonnenhang Mettmann GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100870 eingetragene Gesellschaft mit Sitz an der Rochusstraße 47 in Düsseldorf wurde von ihrem Geschäftsführer Harfid Hadrovic vertreten, als sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragte, um den drückenden finanziellen Schwierigkeiten zu begegnen.
Doch das Verfahren endet nun ohne Eröffnung: Der Antrag wurde mangels Masse rechtskräftig abgewiesen. Dies bedeutet, dass das noch vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, geschweige denn, um die Gläubiger zu befriedigen.
Die mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 verhängten Sicherungsmaßnahmen, die das Vermögen der Schuldnerin schützen sollten, wurden mit der aktuellen Entscheidung ebenfalls aufgehoben. Gleichwohl bleibt eine Besonderheit bestehen: Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, bleibt in dem Umfang bestehen, wie es zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 der Insolvenzordnung erforderlich ist. Diese Regelung stellt sicher, dass noch offene Angelegenheiten geordnet zu Ende geführt werden können – etwa die Sicherung verbliebener Vermögenswerte oder die Abwicklung laufender Verwaltungsaufgaben.
Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse eine bittere Gewissheit: Forderungen können nicht im Rahmen eines geregelten Verfahrens bedient werden, und viele Ansprüche werden uneinbringlich bleiben. Zugleich endet mit dem aktuellen Beschluss auch die formelle Kontrolle über die Gesellschaft, soweit sie nicht durch die Restverfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters erfasst ist.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Amtsgericht Düsseldorf – 26. Juni 2025