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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Gutshotel Feuerschwendt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 163/25

Am 2. Juli 2025 um 09:30 Uhr hat das Amtsgericht Passau im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der Gutshotel Feuerschwendt GmbH eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Feuerschwendt 3, 94154 Neukirchen vorm Wald, geführt durch ihre Geschäftsführer Degenhart Karl Otto und Monika Knödlseder, sah sich gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen, um ihre wirtschaftliche Schieflage in geordnete Bahnen zu lenken. Vertreten wird die Gesellschaft in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Christof von Schledorn LL.M., LL.M., aus Passau.

Mit dem aktuellen Beschluss hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Damit ist sichergestellt, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger erfolgen können.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf bestellt. Ihre Aufgabe ist es nun, das Vermögen der Gutshotel Feuerschwendt GmbH zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Gleichzeitig ist festgelegt, dass alle Verfügungen der Gesellschaft – dazu gehört insbesondere die Einziehung von Außenständen – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

Die Anordnung unterstreicht, wie ernst die Lage der Gutshotel Feuerschwendt GmbH derzeit ist. Für Gläubiger bedeutet dies zugleich, dass ein erster Schritt zum Schutz ihrer Interessen getan ist.

Gegen diese Entscheidung steht der Gesellschaft sowie berechtigten Dritten der Weg der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das Ereignis, das zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Sie kann auch vor jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden – entscheidend ist jedoch, dass sie fristgerecht beim Amtsgericht Passau eingeht. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen, die Erklärung der Anfechtung enthalten und ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung ist dringend empfohlen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen aber die strengen Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur und den sicheren Übermittlungsweg erfüllen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der deutschen Justiz.

Amtsgericht Passau – Insolvenzgericht – 2. Juli 2025

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