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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WEFIRE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 274 IN 117/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WEFIRE GmbH, mit Sitz Am Kalten Tale 13, 38304 Wolfenbüttel, hat das Amtsgericht Braunschweig am 11. Juni 2025 um 09:18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Registernummer HRB 208842, wird durch ihren Geschäftsführer Jan Werner gesetzlich vertreten.

Mit dem Ziel, das Vermögen der Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten, hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO getroffen:

1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Perk, Okerstraße 1–2, 38300 Wolfenbüttel, bestellt. Er ist telefonisch unter 05331/88111-0 sowie per Fax unter 05331/88111-20 und per E-Mail unter wolfenbuettel@ra-perk.de erreichbar.

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Antragstellerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dadurch wird verhindert, dass Vermögensverschiebungen oder Benachteiligungen der Gläubiger erfolgen, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

3. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Alle Schuldner der Antragstellerin (sogenannte Drittschuldner) wurden angewiesen, künftig nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

4. Einsicht des vollständigen Beschlusses:
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin sowie – im Falle der Rüge der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 – auch den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
einzulegen.
Die näheren Einzelheiten zum Fristbeginn, zur Form und zum Verfahren sind im Beschluss ausführlich dargelegt.

Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie zu den Betroffenenrechten sind auf der Website des Amtsgerichts Braunschweig unter dem Menüpunkt „Wir über uns / Datenschutz / Datenschutz Insolvenz“ einsehbar. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Anordnung sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der WEFIRE GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wirksam zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Amtsgericht Braunschweig, 11. Juni 2025

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