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Insolvenzantrag über das Vermögen der Fuhlendorf-Ferienpark UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 910 IN 230/25 – 8 –

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fuhlendorf-Ferienpark UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Lübecker Straße 4, 30880 Laatzen, hat das Amtsgericht Hannover am 10. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 226598 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gerhard Lothar Neumann, wohnhaft in Freden (Leine).

Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.

Diese Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Da somit eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens nicht möglich ist, wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie von sonstigen Beschwerdeberechtigten innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. mit deren wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Detaillierte Hinweise zu Fristberechnung, Form und Begründung der Beschwerde sind in der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung enthalten.

Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie zu den Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
abrufbar. Auf Wunsch werden die Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren beim Amtsgericht Hannover an dieser Stelle abgeschlossen.

Amtsgericht Hannover, 10. Juni 2025

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