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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FUP Renten GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 73/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FUP Renten GmbH, mit Sitz in Sommerheck 7, 56567 Neuwied, hat das Amtsgericht Neuwied am 11. Juni 2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 12441 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Poiret, ebenfalls ansässig in Sommerheck 7, 56567 Neuwied.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden durch das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, bestellt.
Er ist erreichbar unter:
Telefon: 02624/947036
Telefax: 02624/947037
E-Mail: info@ra-kiehl.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Damit wird sichergestellt, dass keine einseitigen Vermögensverschiebungen vorgenommen werden, die die Interessen der Gläubiger gefährden könnten.

Zahlungsverbote gegenüber Drittschuldnern:
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, noch Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin sowie – im Fall einer Rüge der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 – auch den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim

Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied

einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Näheres zur Form, Fristberechnung und zum Verfahren ergibt sich aus der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses.

Mit dieser Anordnung wurden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der FUP Renten GmbH bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß zu sichern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen.

Amtsgericht Neuwied, 11. Juni 2025

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