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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse im Verfahren über das Vermögen der Bonner Besitzkontor GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 96 IN 112/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bonner Besitzkontor GmbH & Co. KG, Alte Bahnhofstraße 8, 53173 Bonn, hat das Amtsgericht Bonn am 10. Juni 2025 eine Entscheidung getroffen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 379 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bonner Besitzkontor Verwaltungs-GmbH GmbH, ebenfalls Alte Bahnhofstraße 8, 53173 Bonn, eingetragen unter HRB 15152. Diese wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Georges Joseph Moreliere, wohnhaft in Pique Perrier, Maureville, Frankreich.

Dem Verfahren lag der Antrag eines Gläubigers vom 26. August 2024 zugrunde, welcher am 28. August 2024 bei Gericht eingegangen war. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 10. Juni 2025 mangels Masse abgewiesen.

Die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher unterbleibt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Mit der Entscheidung ist das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Bonn beendet.

Amtsgericht Bonn, 10. Juni 2025

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