Aktenzeichen: 280 IN 205/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESS-Solarsystem GmbH, mit Sitz in Auf der Saar 4, 55276 Oppenheim, hat das Amtsgericht Mainz am 10. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 51960 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Lothar Barth, wohnhaft in der Gipsstraße 17, 97499 Donnersdorf, gesetzlich vertreten.
Der Insolvenzantrag, der auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft abzielte, wurde vom Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Da die Finanzierung des Verfahrens nicht gesichert werden konnte, unterbleibt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. mit deren wirksamer öffentlichen Bekanntmachung. Nähere Einzelheiten zu Fristbeginn, Einreichungsform und Inhalt der Beschwerde ergeben sich aus der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses.
Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG sowie § 43 LDSG können auf der Website des Amtsgerichts Mainz unter www.agmz.justiz.rlp.de eingesehen werden. Auf Wunsch stellt das Gericht diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren beim Amtsgericht Mainz in dieser Instanz abgeschlossen.
Amtsgericht Mainz, 10. Juni 2025