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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse im Verfahren über das Vermögen der Golden Shuttle GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 256/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Golden Shuttle GmbH, mit Sitz in der Mottelerstraße 10, 04155 Leipzig, hat das Amtsgericht Wuppertal am 10. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die Schuldnerin, deren Geschäftszweig im Bereich Transportunternehmen liegt, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Mazen Abbas, ebenfalls wohnhaft an der Geschäftsadresse in Leipzig.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst am 26. September 2024 gestellt und ging am 5. November 2024 beim Amtsgericht ein. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Infolgedessen wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die Durchführung eines solchen Verfahrens aufgrund unzureichender Mittel nicht möglich ist. Gläubigerforderungen können daher im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht abgewickelt werden.

Mit dem Erlass dieses Beschlusses ist das Verfahren beim Amtsgericht Wuppertal beendet.

Amtsgericht Wuppertal, 10. Juni 2025

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