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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Linlei Deutschland GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 61/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Linlei Deutschland GmbH, mit Sitz in der Pommernstraße 19, 45889 Gelsenkirchen, hat das Amtsgericht Krefeld am 10. Juni 2025 eine neue Entscheidung getroffen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 18378 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Yun Chao, wohnhaft in der Lionstraße 13, 47877 Willich.

Der Geschäftszweig der Gesellschaft umfasst den Import und Vertrieb, die Durchfuhr sowie den Export von Einbauküchen, deren Teilen und Ersatzteilen.

Im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens waren zuvor, am 6. Februar 2025, Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Sicherungsmaßnahmen hatten die Aufgabe, die Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und Verfügungen nur noch unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.

Mit Beschluss vom 10. Juni 2025 hat das Amtsgericht Krefeld diese Sicherungsmaßnahmen nunmehr aufgehoben. Die Aufhebung bedeutet, dass die angeordneten vorläufigen Einschränkungen und Auflagen nicht länger Bestand haben.

Die Gründe für die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen können vielfältig sein — etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, die Klärung der wirtschaftlichen Situation oder eine anderweitige Erledigung des Verfahrens. Mit dem Erlass dieses Beschlusses sind die zuvor ergriffenen Maßnahmen jedenfalls nicht mehr wirksam.

Amtsgericht Krefeld, 10. Juni 2025

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