Aktenzeichen: 19 IN 31/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DHM Veranstaltungsservice UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Hehner Straße 204a, 41069 Mönchengladbach, hat das Amtsgericht Mönchengladbach am 11. Juni 2025 um 07:58 Uhr eine vorläufige Sicherungsmaßnahme getroffen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21717, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Thönes.
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Christian Schütze, An der Eickesmühle 10, 41238 Mönchengladbach, bestellt.
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Damit wird das Vermögen der Gesellschaft unter gerichtlichen Schutz gestellt, um eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Anordnung gegenüber Drittschuldnern:
Allen Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Befugnisse des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Vermögenswerte zu sichern und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vorzunehmen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Mönchengladbach die notwendigen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, um eine geregelte und transparente Abwicklung des anstehenden Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Amtsgericht Mönchengladbach, 11. Juni 2025