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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Meisterei Handwerksgenuss GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 268/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meisterei Handwerksgenuss GmbH, mit Sitz in der Laboratoriumstraße 6, 85055 Ingolstadt, hat das Amtsgericht Ingolstadt am 11. Juni 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 11173 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Dirk Gerscher.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, bestellt.
Er ist erreichbar unter:
Telefon: +49 (911) 951285-0
Telefax: +49 (911) 951285-10
E-Mail: advo@ra-dr-beck.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst insbesondere auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim

Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt

einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die näheren Bestimmungen zu Form, Fristberechnung und dem genauen Ablauf der Beschwerdeeinlegung sind im Beschluss umfassend geregelt.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wobei hierfür die gesetzlichen Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur und sichere Übermittlungswege einzuhalten sind. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) enthalten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Meisterei Handwerksgenuss GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht –, 11. Juni 2025

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