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Morari Inkasso GmbH: Amtsgericht Saarbrücken ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Morari Inkasso GmbH angeordnet – Vollständiges Verfügungsverbot erlassen

Aktenzeichen: 109 IN 34/25

Saarbrücken/Sulzbach, 3. Juni 2025 – 11:38 Uhr – Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Morari Inkasso GmbH, mit Sitz in der Zeughausstraße 6, 66740 Saarlouis, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108885 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Frau Nina Ernst vertreten.

Inhalt der gerichtlichen Anordnung

Auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO wurde am 03.06.2025 um 11:38 Uhr Folgendes beschlossen:

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt JR Günter Staab, Kanzlei in der Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, bestellt.
  • Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft – einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und sonstigen Forderungen – vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
  • Drittschuldner – also Kunden, Vertragspartner oder sonstige Schuldner der Morari Inkasso GmbH – wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin selbst wären damit rechtlich unwirksam.

Zweck und Bedeutung

Diese Maßnahmen dienen dazu, das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzusichern. Das vollständige Verfügungsverbot stellt sicher, dass keine Vermögenswerte beiseitegeschafft oder bevorzugt veräußert werden können. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen ist oder Alternativen wie etwa eine Sanierung infrage kommen.

Weitere Schritte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Gläubiger und Vertragspartner sollten nun alle Zahlungen und Korrespondenz ausschließlich über den vorläufigen Verwalter abwickeln und ihre Interessen wahren, indem sie frühzeitig Informationen zum Stand des Verfahrens einholen.

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob eine andere Lösung zur Abwicklung oder Sanierung der Morari Inkasso GmbH angestrebt wird.

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