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Meyer Burger (Germany) GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Chemnitz ordnet Zustimmungsvorbehalt an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1076/25
Beschluss vom 03.06.2025

Insolvenzeröffnungsverfahren: Meyer Burger (Germany) GmbH

Schuldnerin:
Meyer Burger (Germany) GmbH
An der Baumschule 6–8
09337 Hohenstein-Ernstthal
Eingetragen im Handelsregister beim AG Chemnitz, HRB 31402
Vertreten durch die Geschäftsführer Katja Madaus und Franz Richter

Anordnung gem. §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO)

Am 03.06.2025 um 11:45 Uhr hat das Amtsgericht Chemnitz folgende Entscheidung getroffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Prof. Dr. jur. Lucas Flöther
    Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz
    Tel.: 0371 44461-0
    Fax: 0371 44461-11
    E-Mail: inso@floether-wissing.de
    Website: www.floether-wissing.de
    bestellt.
  2. Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO):
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Leistungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht ausdrücklich einer Leistung an die Schuldnerin zustimmt.

Hinweis:
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsichtnahme für Beteiligte bereit.

Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 03.06.2025

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