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Verkehrstechnik Süd GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 400/25

Landshut, 2. Juni 2025 – 13:15 Uhr – Das Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Verkehrstechnik Süd GmbH, mit Sitz St.-Rémy-Platz 2, 84347 Pfarrkirchen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Rehthaler und ist spezialisiert auf Dienstleistungen im Bereich der Verkehrstechnik.

Hintergrund des Beschlusses

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst gestellt. Ziel der nun ergriffenen Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wie es die Insolvenzordnung in § 21 vorsieht.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Rechtsanwalt Dr. Hermann Raith, Kanzlei DKR & Partner, Öttinger Straße 11, 84307 Eggenfelden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist erreichbar unter Tel. +49 (8731) 90799-0 sowie per E-Mail: eggenfelden@dkr-partner.de.

Wesentliche Anordnungen

  • Verfügungssperre:
    Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft unter anderem Zahlungen, Vertragsabschlüsse und sonstige finanzielle Transaktionen, einschließlich der Einziehung von Außenständen.
  • Einziehungskontrolle:
    Die Einziehung offener Forderungen durch die Schuldnerin ist ebenfalls zustimmungspflichtig. Ziel ist es, den Zahlungsfluss unter Kontrolle des vorläufigen Verwalters zu stellen und eine zweckgebundene Sicherung der Mittel für eine mögliche spätere Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen sollen eine geordnete Prüfung der Vermögens- und Ertragslage ermöglichen und verhindern, dass durch unkontrollierte Vermögensbewegungen Gläubigerinteressen gefährdet werden.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut eingesehen werden.

Gegen die gerichtliche Anordnung ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerde ist zu unterzeichnen und muss klar erkennen lassen, dass sie sich gegen die vorliegende Entscheidung richtet. Sie kann auch elektronisch eingereicht werden, sofern die Übermittlung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO).

Fazit

Mit diesem Beschluss hat das Insolvenzgericht die erste Stufe des Insolvenzverfahrens über die Verkehrstechnik Süd GmbH eingeleitet. Die vorläufige Verwaltung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters stellt sicher, dass bis zur Entscheidung über eine endgültige Verfahrenseröffnung kein Vermögensverlust eintritt. Die weitere Entwicklung wird davon abhängen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob die reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt.

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