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Mazar GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 199/24

Hamburg, 2. Juni 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mazar GmbH, ansässig in der Alsterdorfer Straße 86, 22299 Hamburg, mit Beschluss vom 2. Juni 2025 abgeschlossen. Der Antrag einer Gläubigerin vom 4. Juni 2024 auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Gleichzeitig wurden die bereits am 11. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Mazar GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162443, wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Sima Saleh vertreten. Das Unternehmen war im Bereich der Gastronomie und des Caterings tätig, mit besonderem Fokus auf Fleischspezialitäten.

Bedeutung des Beschlusses

Das Gericht hat festgestellt, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Damit unterbleibt eine reguläre Insolvenzeröffnung, und es wird kein förmliches Insolvenzverfahren durchgeführt.

Die Sicherungsmaßnahmen, die zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des Schuldnervermögens im Oktober 2024 angeordnet worden waren, verlieren durch die Abweisung des Antrags ihre Wirkung und wurden ebenfalls mit Wirkung zum 2. Juni 2025 aufgehoben.

Konsequenzen für Gläubiger

Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anmelden können. Die Mittelosigkeit der Gesellschaft lässt in der Praxis auch zivilrechtliche Schritte oft ins Leere laufen. Ein etwaiger wirtschaftlicher Ausfall ist daher kaum vermeidbar.

Verfahrensabschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden. Mit dieser Entscheidung gilt das Verfahren als beendet. Eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme ist nur denkbar, falls sich doch noch verwertbares Vermögen nachweisen lässt oder ein neuer Insolvenzantrag mit Deckungsvorschuss eingereicht wird.

Die Abweisung des Verfahrens mangels Masse ist in solchen Fällen keine Seltenheit – insbesondere bei kleineren Gesellschaften ohne nennenswerte Aktiva. Sie markiert für die Mazar GmbH das faktische Ende ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit.

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