Insolvenzverfahren gegen die Ährenback GmbH – Vorläufige Verwaltung angeordnet
Aktenzeichen: 53a IN 156/25
Amtsgericht Lübeck – Beschluss vom 03.06.2025, 11:30 Uhr
Zusammenfassung der Entscheidung:
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ährenback GmbH, Segeberger Straße 7, 23617 Stockelsdorf (HRB 22219 HL, AG Lübeck), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Gnatowsk, hat das Amtsgericht Lübeck die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Bestellte Person:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Peer Möller
Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein
Tel.: 04561 51980
Fax: 04561 519898
Wesentliche Anordnungen (§ 21 InsO):
- Verfügungsbeschränkung:
Die Ährenback GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Das betrifft insbesondere:- Einzug von Bankguthaben und Außenständen
- Eröffnung und Führung eines Insolvenzsonderkontos
- Zwangsvollstreckung:
Zwangsvollstreckungen werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits laufende Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Ausnahmen bestehen für bevorrechtigte Gläubiger gemäß §§ 850d Abs. 1, 850f Abs. 2 ZPO.
Rechtlicher Hintergrund:
Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse, damit bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens keine weiteren Gläubigerzugriffe oder Vermögensverschiebungen erfolgen können. Der Insolvenzverwalter erhält nun die Befugnis, wirtschaftliche Verhältnisse zu prüfen, Gläubiger zu informieren und gegebenenfalls Sanierungsoptionen zu sondieren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Frist: Innerhalb von 2 Wochen
- Einreichung bei:
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck - Form:
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (jedes Amtsgerichts möglich)
Die Beschwerde muss unterzeichnet sein und klar die angefochtene Entscheidung sowie die Absicht zur Anfechtung benennen.
Elektronische Einreichung:
Erforderlich für professionelle Einreicher:innen (z. B. Rechtsanwälte, Behörden).
- Zulässig über:
- qualifizierte elektronische Signatur
- sicherer Übermittlungsweg (z. B. EGVP)
Weitere Infos unter: www.justiz.de
Fazit:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ährenback GmbH stellt einen ersten Schritt zur Klärung der finanziellen Situation und zur möglichen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens dar. Beteiligte sollten sich jetzt mit dem vorläufigen Verwalter in Verbindung setzen und ggf. ihre Forderungen vorbereiten.