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Living Immovation Ingenieurbau GmbH & Co. KG: Zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 223/24 und 92 IN 27/25

Aachen, 2. Juni 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat im Fall der Living Immovation Ingenieurbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Karl-Carstens-Straße 11, 52146 Würselen, gleich zwei Insolvenzanträge von Gläubigern abgewiesen – beide mangels Masse, also aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 9612 eingetragen. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die Living Immovation GmbH (HRB 23016), vertreten durch Geschäftsführer Herrn Sezai Hizoglu, wohnhaft in Hückelhoven.

Antrag 1: 92 IN 223/24

  • Eingang des Gläubigerantrags: 15. November 2024

  • Beschlussdatum: 2. Juni 2025

  • Ergebnis: Abweisung des Antrags mangels Masse

Antrag 2: 92 IN 27/25

  • Eingang des Gläubigerantrags: 11. Februar 2025

  • Beschlussdatum: 2. Juni 2025

  • Ergebnis: Ebenfalls Abweisung mangels Masse

Gerichtliche Feststellungen und Begründung:

In beiden Fällen stellte das Insolvenzgericht fest, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – die finanziellen Mittel der Schuldnerin jedoch nicht ausreichen, um die anfallenden Verfahrenskosten zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).

Diese Einschätzung basiert insbesondere auf dem schriftlichen Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Wegener aus Aachen, der bereits im Parallelverfahren 92 IN 82/24 als Sachverständiger beauftragt war. Laut Gutachten liegt kein verwertbares Vermögen vor, und ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht eingezahlt.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens gemäß § 4 InsO, § 91 ZPO sowie den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Konsequenzen für Gläubiger:

Mit den Beschlüssen ist rechtlich klargestellt:
Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und die Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens anmelden. Mangels Masse besteht zudem kaum Aussicht, offene Forderungen auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen – ein Zustand, der häufig zum wirtschaftlichen Totalverlust für Gläubiger führt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen beide Entscheidungen steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.

  • Beschwerdeberechtigt sind sowohl die Antragstellerinnen als auch die Schuldnerin.

  • Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, einzulegen.

  • Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden.

  • Die Beschwerde muss den Beschluss bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

  • Auch elektronische Einreichung über ein sicheres Übermittlungsverfahren ist möglich und für professionelle Einreicher/innen vorgeschrieben.

Fazit:

Mit der Abweisung beider Insolvenzanträge gegen die Living Immovation Ingenieurbau GmbH & Co. KG ist die juristische Aufarbeitung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vorerst beendet – ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die formale Zahlungsunfähigkeit steht im Raum, eine geordnete Gläubigerbefriedigung bleibt jedoch aus. Damit ist die Gesellschaft faktisch wirtschaftlich und operativ am Ende.

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