Aktenzeichen: 1 IN 60/25
Kaiserslautern, 2. Juni 2025 – Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz Im Gäßchen 3, 67700 Niederkirchen den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33751 eingetragen und wurde durch Geschäftsführerin Cara Ludigs vertreten, wohnhaft in der Oberbürgermeister-Buß-Straße 3, 55543 Bad Kreuznach.
Der Antrag auf Insolvenzeröffnung war durch die Gesellschaft selbst gestellt worden. Bereits zuvor waren im Rahmen des Verfahrens vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden, insbesondere Verfügungsbeschränkungen und die Einsetzung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung zu sichern.
Mit dem nun ergangenen Beschluss vom 2. Juni 2025 stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Entsprechend wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
In Folge dieser Entscheidung wurden auch sämtliche zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit erlangt die Canmalu Verlags UG formell wieder die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen – sofern noch solches vorhanden ist.
Konsequenzen für Gläubiger
Mit der Abweisung des Antrags wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anmelden. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, offene Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen – was angesichts der gerichtlich festgestellten Mittellosigkeit der Gesellschaft jedoch oft nur theoretischer Natur ist.
Rechtsmittel
Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Antragstellerin oder anderen Beteiligten, die durch den Beschluss in ihren Rechten beeinträchtigt sind, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, muss aber fristgerecht in Kaiserslautern eingehen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit dem Beschluss endet das Verfahren gegen die Canmalu Verlags UG, bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde – ein in der Praxis nicht unüblicher Ausgang bei kleinkapitalisierten Gesellschaften.