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DERB Maler und Stuckateure GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 157/24
Amtsgericht Limburg, 24. April 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DERB Maler und Stuckateure GmbH, mit Sitz in der Oberweyerer Straße 23, 65589 Hadamar, wurde am 24. April 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter der Nummer HRB 6049 eingetragen und wird von Tibor Sondor Borbas, wohnhaft in Bad Camberg, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne aus Limburg bestellt. Ihm obliegt nun die Sicherung des Vermögens der Gesellschaft und die Überwachung sämtlicher finanzieller Vorgänge.

Anordnungen im Überblick:

  • Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Schuldner der DERB Maler und Stuckateure GmbH dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses, also grundsätzlich nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter, leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Sicherung der Insolvenzmasse:
    Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu schützen und eine ordnungsgemäße Insolvenzabwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a. d. Lahn, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder – im Falle öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Eine Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick:

Mit dieser Anordnung tritt die DERB Maler und Stuckateure GmbH in eine kritische Phase. In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenslage prüfen und entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – oder ob alternative Lösungen bestehen.

Amtsgericht Limburg, 24. April 2025

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