Aktenzeichen: 100 IN 51/25
Amtsgericht Hagen, 25. April 2025
Im Verfahren über das Vermögen der Lavie Bernadette UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Voßhöfener Straße 306, 58300 Wetter, wurde am 25. April 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12623 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Peter Miezal vertreten. Die Lavie Bernadette UG ist auf den Vertrieb und die Herstellung von Brautmoden und Abendgarderobe spezialisiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Prof. Dr. Peter Neu mit Kanzleisitz in Hagen.
Zentrale Anordnungen des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldnern wird untersagt, noch direkt an die Lavie Bernadette UG zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zwangsvollstreckungsverbot:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung:
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft während des Insolvenzeröffnungsverfahrens geschmälert wird, und dienen der Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse für eine spätere Verteilung an die Gläubiger. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Lavie Bernadette UG prüfen und dem Gericht Bericht erstatten.
Ausblick:
Ob eine Sanierungschance besteht oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen anhand der Berichte des vorläufigen Insolvenzverwalters und der wirtschaftlichen Prüfung.
Amtsgericht Hagen, 25. April 2025